Noch ein Hinweis zur Kollekte

Noch ein Hinweis zur Kollekte

Die Kol­lek­ten-Ordnung unserer Gesamt­kir­che besagt, dass an Tagen, an denen eine ver­bind­li­che Kol­lekte von der Gesamt­kir­che fest­ge­legt wurde, nicht aktiv außer­dem noch für einen anderen Zweck gewor­ben und gesam­melt werden darf.  Unsere bis­he­rige...